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WIR. FÜR SIE.

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Haben Sie eine Aufforderung vom Finanzamt zur Einreichung einer Feststellungserklärung zu Grundwerten Ihrer Grundstücke  erhalten und benötigen bei der Erstellung genau dieser nun Hilfe?

 

Wir helfen Ihnen.

 

Hier können Sie uns direkt online mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung 2022 beauftragen – und das zum Festpreis!

Für unsere aktuelle Preisgestaltung klicken Sie direkt HIER!

 

Egal ob Sie aus dem hohen Norden Schleswig-Holsteins oder dem tiefsten Süden Bayerns kommen, wir können für jedes Bundesland die Erklärung erstellen.

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Die 6 einfachen Schritte zu Ihrer Grundsteuererklärung

1. Online Buchung

 

Buchen Sie bequem online die Erstellung der Grundsteuererklärung.

 

2. Datenübertrag

 

Sie erhalten Zugang zum Online-Portal oder senden  Ihre Dokumente per Post.

 

3. Erstellung

 

Auf Basis Ihrer Daten erstellen wir Ihre Erklärung.

 

4. Freizeichnung

 

Nach Erstellung erhalten Sie Ihre Erklärung zur Freigabe bereitgestellt.

 

5. Übermittlung

 

Nach Ihrer Freigabe übermitteln wir Ihre Erklärung an das Finanzamt.

 

6. Abschluss

 

Zum Abschluss erhalten Sie eine Kopie Ihrer Grundsteuererklärung 2022.

 

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IHRE FRAGEN. UNSERE ANTWORTEN:

Das Wichtigste kurz und knapp.

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Allgemeines

Was ist Grundsteuer?

Die Grundsteuer berechnet sich nach dem Grundstückswert und ist jährlich von den Grundstückseigentümer*innen zu entrichten.

Sie bildet die größte Einnahmequelle der Gemeinden und Kommunen.

Was beinhaltet die Grundsteuerreform?

Das Grundsteuer-Reformgesetz gibt vor, dass auf den Stichtag 01.01.2022 die Grundsteuerwerte neu berechnet werden.

Dabei ist eine neue Bewertungsmethode anzuwenden, die bundesweit einheitlich gilt. Es ist jedoch zu beachten, dass es auch für das Bundesmodell Ausnahmen gibt. Die sogenannten Länderöffnungsklausel gibt den Bundesländern die Möglichkeit, eigene Bewertungsmethoden (Ländermodelle) aufzustellen.

Die Neubewertung soll nun in regelmäßigen Abständen (alle paar Jahre) stattfinden.

Die eigentliche Grundsteuer wird nach den neuen Bewertungsmethoden erstmalig ab 2025 erhoben.

Wer muss jetzt tätig werden?

Alle Grundstückseigentümer*innen müssen nun bis zu dem 31. Oktober 2022 eine Steuererklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.

Diese ist verpflichtend elektronisch abzugeben.

Grundstückseigentümer*innen sind zudem im Sinne des Bewertungsgesetzes auch:

  • Wohnungseigentümer*innen (jede Wohnung = ein Grundstück)
  • Eigentümer*innen eines Betriebs der Land- und Fortwirtschaft
  • Eigentümer*innen eines mit Erbbaurecht belasteten Grundstücks
  • Eigentümer*innen von Grundstücken mit Gebäuden auf fremden Grund und Boden

Die Grundsteuerklärung

Warum eine Grundsteuererklärung?

Damit die Reform fristgerecht 2025 in Kraft treten kann, sind im ersten Schritt der Umsetzung der Reform alle Grundstückseigentümer*innen bereits 2022 dazu verpflichtet eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben.

Damit werden erstmalig alle Daten von Grundstücken digitalisiert.

Wann muss die Erklärung abgeben werden?

Sobald die Aufforderung vom Finanzamt vorliegt.

Abgabezeitraum ist grundsätzlich zwischen 01.07.2022 und 31. Oktober 2022.

Ist die Einhaltung der Frist nicht möglich, ist eine Fristverlängerung mit entsprechender Begründung zu beantragen.

Außerdem ist eine erneute Erklärung bis zum 31. Januar des Folgejahres bei Änderungen in folgender Sachverhalte abzugeben:

  • Änderung des Grundsteuerwertes
  • Änderung der Vermögensart
  • Änderung der Grundstücksart
  • Sachverhalte ergeben sich, die zu einer erstmaligen Feststellung führen. (z.B. Wegfall Steuerbefreiung)

Wie kann die Erklärung abgegeben werden?

Für die Erstellung und Abgabe haben Grundstückseigentümer*innen zwei Möglichkeiten:

  • Eine Steuerkanzlei übernimmt diese Aufgabe.
  • Sie erstellen mit Hilfe des sogenannten “Mein ELSTER”-Portals die Erklärung selber.

Die eigene Erstellung der Erklärung kann jedoch sehr zeitaufwendig sein. Wenn Sie einen Eindruck der Selbsterstellung gewinnen möchten, können Sie HIER die Formulare herunterladen.

Zudem ist eine elektronische Abgabe verpflichtend. Dabei ist es egal ob sich Grundstückseigentümer*innen steuerlich vertreten lassen oder nicht.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns!

Ihre Steuerberater.

UNS INTERESSIERT, WAS SIE BEWEGT!

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Rufen Sie uns an!

+49 4351 / 4 69 95 – 00

Schreiben Sie uns!

grundsteuer@steuerkanzlei-eckernfoerde.de

Besuchen Sie uns!

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